Wer in Frankfurt vermietet, geht sechs Schritte: die Miete am qualifizierten Mietspiegel 2026 ausrichten, den Energieausweis beschaffen, vermarkten, Mieter prüfen, Vertrag schließen, übergeben. Die Mietpreisbremse begrenzt Neuvermietungen grundsätzlich auf zehn Prozent über der Vergleichsmiete, ihre hessische Grundlage ist derzeit gerichtlich umstritten. Die Kaution darf drei Nettokaltmieten nicht übersteigen (§ 551 BGB).
Schritt 1: Miete realistisch festlegen
Grundlage ist der qualifizierte Frankfurter Mietspiegel 2026 mit seinem Online-Rechner. Wer deutlich darüber ansetzt, riskiert Leerstand und rechtliche Angriffsfläche: Die Mietpreisbremse begrenzt Neuvermietungsmieten grundsätzlich auf zehn Prozent über der Vergleichsmiete. Ihre hessische Rechtsgrundlage ist derzeit gerichtlich umstritten, weshalb eine konservative Kalkulation der sichere Weg bleibt. Details dazu im Beitrag zur Mieterhöhung in Frankfurt. Nach oben offen sind Neubau-Erstvermietung und umfassend modernisierte Wohnungen.
Schritt 2: Unterlagen und Energieausweis
Vor der ersten Anzeige gehören die Unterlagen zusammen: Grundriss, Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen die Regeln der Gemeinschaft und der Energieausweis. Er ist keine Formalie: Schon die Immobilienanzeige muss Pflichtangaben daraus enthalten, wenn der Ausweis vorliegt (§ 87 GModG), nämlich Ausweisart, Endenergiewert und wesentlichen Energieträger der Heizung. Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis vorzulegen (§ 80 GModG).
Schritt 3: Vermarktung und Besichtigungen
Ein ehrliches Exposé mit guten Fotos, klaren Eckdaten und realistischer Beschreibung spart Ihnen die falschen Interessenten. Besichtigungen bündeln, aber Massenabfertigung vermeiden: Einzeltermine mit vorqualifizierten Interessenten liefern die besseren Entscheidungen als der offene Rundgang mit dreißig Personen.
Schritt 4: Mieter auswählen
Übliche und zulässige Grundlage der Auswahl sind Selbstauskunft, Einkommensnachweise, eine Bonitätsauskunft und die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters. Als Faustregel gilt: Die Kaltmiete sollte ein Drittel des Nettoeinkommens nicht dauerhaft übersteigen. Fragen ohne Bezug zum Mietverhältnis (Familienplanung, Religion, Parteizugehörigkeit) sind unzulässig. Nehmen Sie sich die Zeit für die Prüfung. Die Mieterauswahl ist die wichtigste Einzelentscheidung der ganzen Vermietung, denn ein Zahlungsausfall kostet ein Vielfaches eines Monats Leerstand.
Schritt 5: Mietvertrag und Kaution
Verwenden Sie einen aktuellen, rechtssicheren Vertrag und nicht das Formular aus den Neunzigern: Unwirksame Klauseln wie starre Renovierungsfristen oder überholte Betriebskostenregeln gehen zu Ihren Lasten. Zwei Punkte verdienen besondere Sorgfalt. Erstens die Vereinbarung der Betriebskostenumlage; ohne sie tragen Sie die Nebenkosten selbst. Zweitens die Entscheidung zwischen Standard-, Staffel- oder Indexmiete. Die Kaution darf drei Nettokaltmieten nicht übersteigen und ist getrennt anzulegen (§ 551 BGB).
Schritt 6: Übergabe und Anmeldung
Zur Übergabe gehört das Protokoll mit Zählerständen und Schlüsselliste. Wie es aussehen sollte, zeigt der Beitrag zum Mieterwechsel. Danach haben Sie eine oft übersehene Pflicht: Als Wohnungsgeber müssen Sie dem Mieter innerhalb von zwei Wochen nach Einzug die Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung beim Bürgeramt ausstellen (§ 19 BMG).
Vermietung aus einer Hand
Von der Mietpreisfindung über Besichtigungen und Bonitätsprüfung bis zum rechtssicheren Vertrag: Wer den Aufwand nicht selbst tragen will, kann die Vermietung an uns übergeben. Und die Zeit danach gleich mit: Unsere Mietverwaltung in Frankfurt übernimmt vom ersten Mietmonat an Abrechnung, Instandhaltung und Mieterbetreuung. Mit der ersten Miete beginnt außerdem die steuerliche Seite: Was von den Einnahmen abziehbar ist, wie die Abschreibung auf das Gebäude läuft und was in die Anlage V gehört, steht im Beitrag zu Steuern für Vermieter. Wer aus dem Ausland vermietet, hat dieselben Fristen, aber niemanden vor Ort; was dann zu regeln ist, steht im Beitrag zum Vermieten aus dem Ausland.
Quellen
Fachlich verantwortet von der digo.immo Verwaltung & Invest - zertifizierter Wohnimmobilienverwalter nach § 26a WEG (IHK Frankfurt), Erlaubnis nach § 34c GewO. Zur Zertifizierung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Er wurde KI-unterstützt erstellt; die Rechtsaussagen sind an den amtlichen Gesetzestexten geprüft. Rechtsstand: 28.08.2026; Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Im Zweifel holen Sie bitte fachkundigen Rat ein.
