Verkaufsrechner

Was bleibt Ihnen vom Verkaufserlös?

Nicht was der Makler kostet, sondern was am Ende auf Ihrem Konto landet. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse, ohne dass etwas gespeichert wird.

Schritt 1

Was verkaufen Sie?

Die Art entscheidet, ob die Courtage gesetzlich geteilt werden muss.

Kauft eine Privatperson?
Bei Wohnung und Einfamilienhaus an eine Privatperson schreibt §656c BGB die hälftige Teilung der Courtage zwingend vor.
Schritt 2

Zu welchem Preis?

Nur der Verkaufspreis ist Pflicht, alles andere verfeinert das Ergebnis.

Ihre Vorstellung oder der Wert aus einer Bewertung.
Energieausweis liegt vor
Beim Verkauf ist er Pflicht. Fehlt er, setzen wir eine Pauschale an.
Der im Grundbuch eingetragene Betrag, nicht Ihre Restschuld. 0, wenn nichts eingetragen ist.
Nur falls Ihre Bank sie Ihnen bereits beziffert hat. Wir schätzen sie bewusst nicht, dafür fehlen uns Ihre Zinskonditionen.
Schritt 3

Fällt Spekulationssteuer an?

Optional. Überspringen Sie den Schritt, wenn Sie das mit Ihrem Steuerberater klären.

Schätzung nach §23 EStG auf Basis Ihrer Angaben.

Unverbindliche Orientierung auf Basis Ihrer Angaben, kein Angebot und keine Steuerberatung. Was Ihr Verkauf tatsächlich kostet, hängt an Dingen, die kein Rechner kennt: Zustand der Unterlagen, Lasten im Grundbuch, Ihre Finanzierung, Ihre steuerliche Gesamtsituation. Die Courtage versteht sich inkl. 19 % MwSt. Datenschutz

Einordnung

Die Courtage ist selten der größte Posten.

Verkäufer fragen fast immer zuerst nach der Maklerprovision. Verständlich, sie ist die sichtbarste Zahl. In der Praxis ist sie aber häufig nicht der Posten, der am meisten wehtut: Wer innerhalb von zehn Jahren verkauft und nicht selbst darin gewohnt hat, zahlt auf den Gewinn seinen persönlichen Steuersatz. Das kann ein Vielfaches der Courtage sein.

Seit dem 23. Dezember 2020 ist die Provision bei Wohnungen und Einfamilienhäusern an Privatkäufer ohnehin gesetzlich geteilt. Sie können also nicht mehr die ganze Courtage auf den Käufer abwälzen, aber Sie zahlen eben auch nur die Hälfte. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe und Grundstücken gilt das nicht, dort ist die Aufteilung Verhandlungssache.

Und eine Ehrlichkeit vorweg: Der wichtigste Hebel für Ihren Erlös ist nicht die Courtage, sondern der erzielte Preis. Ein Prozentpunkt mehr Verkaufspreis schlägt einen Prozentpunkt weniger Provision, und der Preis hängt an Vorbereitung, Unterlagen und daran, wie die Immobilie an den Markt kommt.

Häufige Fragen

Was Verkäufer an dieser Stelle fragen.

Muss ich die Courtage wirklich zur Hälfte zahlen?

Bei einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus, das an eine Privatperson verkauft wird: ja. §656c BGB schreibt seit dem 23.12.2020 vor, dass beide Seiten denselben Betrag zahlen, wenn der Makler für beide tätig wird. Ein Nachlass an eine Partei muss der anderen weitergegeben werden. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und Grundstücken gilt die Regel nicht.

Wann fällt Spekulationssteuer an?

Wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und Sie die Immobilie nicht selbst bewohnt haben. Selbst bewohnt heißt: im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor, wobei es keine vollen Kalenderjahre sein müssen. Der Gewinn wird dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert, nicht mit einem festen Satz.

Was hat es mit der Freigrenze von 1.000 Euro auf sich?

Liegt Ihr gesamter Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr bei höchstens 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Das ist aber eine Freigrenze und kein Freibetrag: Bei 1.001 Euro Gewinn sind nicht 1 Euro steuerpflichtig, sondern alle 1.001. Bei Immobilienverkäufen wird die Grenze in aller Regel deutlich überschritten.

Warum schätzt der Rechner die Vorfälligkeitsentschädigung nicht?

Weil sie von Ihrer Restschuld, der Restlaufzeit, Ihrem Sollzins und dem aktuellen Wiederanlagezins abhängt. Eine Schätzung ohne diese Daten wäre geraten, nicht gerechnet. Ihre Bank beziffert sie Ihnen auf Anfrage; tragen Sie den Betrag dann hier ein.

Zahle ich als Verkäufer den Notar?

In der Regel nicht. Notar- und Grundbuchkosten für den Kaufvertrag trägt üblicherweise der Käufer. Sie zahlen aber die Löschung Ihrer eigenen Grundschuld, wenn eine eingetragen ist. Das sind grob 0,4 Prozent der eingetragenen Summe, aufgeteilt in Notar- und Grundbuchgebühren.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server gesendet, nichts gespeichert und nichts ausgewertet. Die Seite setzt auch keine Cookies.

Wollen Sie wissen, was Ihre Immobilie wirklich bringt?

Die Kosten sind die eine Hälfte, der erzielbare Preis die andere. Sprechen Sie mit uns über beides, bevor Sie sich festlegen.