Verkauf von Wohn- und Geschäftsimmobilien

Wir verkaufen Wohnungen, Häuser und Geschäftsimmobilien in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet. Von der Marktwert-Einschätzung über die Exposé-Erstellung und Vermarktung bis zur Beurkundung beim Notar – strukturiert, mit belastbaren Zahlen und ohne überzogene Versprechen.

Unser Vorteil: Wir kennen Immobilien aus der Verwalter-Perspektive – und sehen damit auch, was ein Käufer-Anwalt später sehen wird.

Füllfederhalter beim Schreiben auf einem Dokument

Unser Verkaufs-Prozess in drei Schritten

Wertermittlung

Aufnahme des Objekts vor Ort, Vergleichsmarkt-Analyse, Bewertung von Bewirtschaftungs- und Mietsituation. Ergebnis: eine ehrliche Marktwert-Einschätzung als Grundlage für den Angebotspreis.

Vermarktung

Belastbares Exposé, professionelle Bilder, Inserate auf den relevanten Portalen und gezielte Direktansprache passender Käuferkreise. Wir koordinieren Besichtigungen und qualifizieren Anfragen vor.

Beurkundung und Übergang

Begleitung der Notar-Auswahl, Vertragsentwurf-Prüfung, Teilnahme am Beurkundungstermin und protokollierte Übergabe. Auch nach Eigentumsübergang stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.

Marktwert-Einschätzung – was wir leisten und was wir nicht leisten

Bei der Wertermittlung gibt es zwei Tiefen, und es ist wichtig, sie zu unterscheiden. Wir machen das eine – und sagen es klar, wenn das andere gebraucht wird.

Marktwert-Einschätzung im Rahmen unseres Maklermandats

Wir erstellen für jede zu vermarktende Immobilie eine Marktwert-Einschätzung. Sie basiert auf Vergleichswerten, Lage- und Objektanalyse und der aktuellen Marktsituation in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet. Sie dient als Grundlage für die Festlegung des Angebotspreises und ist Teil unserer Maklertätigkeit.

Verkehrswert-Gutachten nach § 194 BauGB

Eine Marktwert-Einschätzung ist ausdrücklich kein Verkehrswert-Gutachten. Solche Gutachten dürfen nur von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellt werden – etwa für Erbschafts- und Steuerverfahren, Scheidungsauseinandersetzungen oder gerichtliche Verfahren. Wenn Sie ein solches Gutachten benötigen, vermitteln wir Ihnen gern einen geeigneten Sachverständigen.

Energieausweis nach § 80 GEG

Beim Verkauf einer Immobilie ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Bereits in der Anzeige müssen wesentliche Energiekennwerte genannt werden. Wenn für Ihre Immobilie noch kein gültiger Ausweis vorliegt, organisieren wir die Erstellung über einen qualifizierten Aussteller. Bei leerstehenden oder nicht vermieteten Beständen ist häufig ein Bedarfsausweis erforderlich.

Wohn- und Geschäftsimmobilien-Verkauf – was sich unterscheidet

Beide Bereiche begleiten wir, mit unterschiedlichem Fokus: bei Wohnimmobilien zählt die Käufer-Emotion und das Selbstnutzer-Profil, bei Geschäftsimmobilien die Investmentlogik. Vier Punkte aus der Praxis.

Investmentkalkulation bei Gewerbe

Kaufpreis-Faktor (Multiplikator zur Jahres-Nettomiete), Bruttoanfangsrendite, Nettoanfangsrendite – institutionelle Käufer rechnen so, und die Kalkulation muss dem standhalten.

Energetische Bestandsaufnahme

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und steigenden energetischen Anforderungen wird die energetische Substanz zur preisbildenden Komponente. Wir benennen Stärken und Schwächen offen – Ehrlichkeit zahlt sich im Vermarktungsprozess aus.

Mieter-Cashflow-Analyse

Bei vermieteten Verkaufsobjekten zählt nicht der theoretische Mietzins, sondern der tatsächlich fließende Cashflow. Wir bereiten Mieterliste, Mietverträge und Zahlungsverhalten transparent auf – der Käufer dankt es mit einer kürzeren Due-Diligence.

Käufer-Zielgruppen

Selbstnutzer, Kapitalanleger, institutionelle Investoren, Bauträger – jede Zielgruppe braucht eine andere Vermarktung und ein anderes Exposé. Die Festlegung der Hauptzielgruppe geschieht im Erstgespräch.

Mit oder ohne vorherige Verwaltung

Auch beim Verkauf gibt es zwei Wege zu uns: als unbekanntes Objekt, das wir kennenlernen – oder als Objekt, das wir bereits aus laufender Verwaltung kennen.

Eigenständiger Verkaufsauftrag

Sie beauftragen uns ausschließlich mit dem Verkauf. Wir nehmen das Objekt frisch auf – Aufmaß, Unterlagen-Sichtung, Marktwert-Einschätzung. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt das Prinzip der geteilten Provision nach § 656c BGB; bei Geschäftsimmobilien ist die Vertragsgestaltung frei verhandelbar.

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Verkauf eines bereits verwalteten Objekts

Wenn wir Ihre Immobilie bereits verwalten, haben wir die wichtigsten Unterlagen – Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Rücklagen-Stand, Beschluss-Sammlung – schon strukturiert vorliegen. Das verkürzt die Vorbereitungsphase erheblich und erlaubt eine zügige Vermarktung. Den Bündel-Vorteil bilden wir im individuellen Angebot ab.

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Provision, Vertragsform und Widerruf

Provision und Provisionsteilung

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt seit Dezember 2020 das Prinzip der geteilten Provision nach § 656c BGB: Auftraggebende und Käufer-Seite tragen die Maklerprovision je zur Hälfte, sofern beide Seiten provisionspflichtig sind. Bei Geschäftsimmobilien und beim Verkauf zwischen Unternehmern bleibt die Vertragsgestaltung frei verhandelbar.

Schriftform

Maklerverträge zum Verkauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern an Verbraucher bedürfen der Textform nach § 656a BGB. Wir vereinbaren grundsätzlich schriftlich, auch bei Gewerbeobjekten – als Grundlage für eine eindeutige Beauftragung.

Widerrufsrecht bei Verbraucher-Verträgen

Wenn Sie als Verbraucher einen Maklervertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich per Telefon, E-Mail oder Online-Kommunikation abschließen, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Die ausführliche Belehrung erhalten Sie zusammen mit dem Maklervertrag.

Häufige Fragen zum Immobilienverkauf

Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf?

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt seit Dezember 2020 die geteilte Provision: Verkäufer und Käufer zahlen je die Hälfte. Bei Geschäftsimmobilien und Transaktionen zwischen Unternehmern wird die Provisionsregelung frei verhandelt. Den konkreten Satz besprechen wir im Erstgespräch und halten ihn schriftlich fest.

Wie wird der Marktwert ermittelt?

Wir analysieren vergleichbare Verkäufe in der Mikrolage, prüfen Bauzustand, Ausstattung, Mietsituation und energetische Substanz und gleichen mit aktuellen Marktbeobachtungen ab. Das Ergebnis ist eine Marktwert-Einschätzung als Grundlage für den Angebotspreis. Für rechtsverbindliche Verkehrswert-Gutachten – etwa bei Erbschaft oder Scheidung – vermitteln wir geeignete Sachverständige.

Was kostet ein Energieausweis und wer braucht ihn?

Ein Verbrauchsausweis kostet meist zwischen 80 und 150 Euro, ein Bedarfsausweis je nach Aufwand zwischen 300 und 600 Euro. Beim Verkauf ist die Vorlage eines gültigen Ausweises Pflicht. Liegt keiner vor, organisieren wir die Erstellung über einen qualifizierten Aussteller – die Kosten sind im Vergleich zum Verkaufsprozess marginal, und ein fehlender Ausweis kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Was passiert mit laufenden Mietverhältnissen beim Verkauf?

Es gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" nach § 566 BGB: Der Käufer tritt automatisch in alle bestehenden Mietverträge ein. Mieterhöhungen, Eigenbedarfskündigungen oder Kündigungen wegen Verwertungsabsicht sind an strenge Voraussetzungen gebunden. Wir bereiten die Mietsituation transparent auf, damit der Käufer weiß, was er übernimmt – und der Verkäufer ein realistisches Bild davon hat, wie sich das auf den Verkaufspreis auswirkt.

Wie läuft die notarielle Beurkundung?

Sobald Käufer und Verkäufer sich einig sind, beauftragt eine der beiden Seiten einen Notar mit dem Vertragsentwurf. Wir prüfen den Entwurf vor der Beurkundung mit, weisen auf mögliche Risiken hin und nehmen am Beurkundungstermin teil. Der Notar selbst wickelt die Eigentumsumschreibung ab, sichert die Kaufpreiszahlung über ein Treuhandverfahren und meldet die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt an.

Verkaufen Sie über Profis, die Immobilien kennen

Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Wir schauen uns die Eckdaten Ihrer Immobilie an, sprechen über Ihre Verkaufsziele und geben eine erste Einschätzung – bevor irgendein Vertrag im Raum steht.