Mietverwaltung – für Mehrfamilien- und Geschäftsimmobilien

Eigene Mehrfamilien- oder Geschäftsimmobilien zu verwalten, ist Vollzeitarbeit – und erfordert juristisches, kaufmännisches und technisches Wissen, das sich neben dem Hauptberuf kaum in der nötigen Tiefe halten lässt. Wir übernehmen diese Arbeit für Sie. Mit Verbindlichkeit, ohne Sachbearbeiter-Karussell und mit digitalen Prozessen, die Sie als Eigentümer jederzeit nachvollziehen können.

Frankfurter Mehrfamilienhaus Gründerzeit

Was unsere Mietverwaltung umfasst

Mietersuche, Auswahl und Mietverträge

Bei Wohnungs- oder Gewerbeleerstand übernehmen wir die Vermarktung in den relevanten Portalen, Besichtigungen, die Bonitätsprüfung sowie die Erstellung rechtssicherer Mietverträge. Bei Wohnimmobilien achten wir auf Mietspiegel-Konformität und Mietpreisbremse, bei Gewerbeobjekten auf marktübliche Indexierungs- und Wertsicherungsklauseln.

Laufende Mietverwaltung

Mieteingangskontrolle, Mahnwesen bei Zahlungsrückständen, Anpassungen bei Mietspiegelveränderungen oder Indexmieten, Bearbeitung von Mieteranfragen, Korrespondenz mit Mietern und Behörden – alles läuft über uns.

Nebenkostenabrechnung

Jährliche Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung nach gesetzlichen Vorgaben (HeizkostenV, BetrKV) für alle Wohneinheiten. Bei Gewerbeflächen Abrechnung gemäß individueller Mietvertragsregelung.

Schadens- und Instandhaltungsmanagement

Wir nehmen Schadensmeldungen entgegen, beauftragen Handwerker aus unserem Netzwerk im Rhein-Main-Gebiet, prüfen Angebote und Rechnungen und halten Sie als Eigentümer über laufende Maßnahmen informiert.

Reporting und Eigentümer-Kommunikation

Sie erhalten regelmäßige Berichte zum Stand Ihrer Immobilie: monatliche Mieteingangsübersicht, jährlicher Geschäftsbericht, anlassbezogene Mitteilungen bei größeren Vorgängen. Auf Wunsch laufend per E-Mail oder WhatsApp.

GEG-Konformität und Energieausweis

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt Vermietern eine ganze Reihe von Pflichten vor: gültiger Energieausweis, Heizungstausch-Fristen bei Eigentümerwechsel, Hinweispflichten gegenüber neuen Mietern. Wir überwachen die Fristen und initiieren Maßnahmen rechtzeitig – bevor Bußgelder oder Verzögerungen drohen.

Für wen wir arbeiten

Unsere Mietverwaltung ist auf Eigentümer von Bestandsimmobilien mit 10 bis 30 Einheiten zugeschnitten. In dieser Größenordnung sind Sie als Eigentümer für eine professionelle Verwaltung wirtschaftlich relevant – und gleichzeitig klein genug, dass Ihre Immobilie bei uns nicht in einer anonymen Bestandsliste verschwindet.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern

Sie haben ein oder mehrere Mehrfamilienhäuser im Bestand – aus Familienbesitz, als Kapitalanlage oder als langfristiges Investment. Sie wollen sich nicht selbst um Mieterauswahl, Nebenkostenabrechnungen und Handwerkerkoordination kümmern, aber gleichzeitig sicher sein, dass jemand Ihre Interessen mit der gleichen Sorgfalt vertritt, wie Sie es selbst tun würden.

Eigentümer von Geschäftsimmobilien

Gewerbeimmobilien haben eigene Spielregeln: längere Mietverträge, individuelle Vertragsklauseln, Indexierungen, Umsatzmieten, gewerbliche Nebenkostenabrechnung. Wir kennen die Unterschiede und behandeln Gewerbeobjekte nicht wie verlängerte Wohnimmobilien.

Erben und neue Eigentümer

Sie haben eine Immobilie geerbt oder kürzlich erworben und sind erstmalig in der Rolle des Vermieters. Wir begleiten Sie beim Einstieg – von der Bestandsaufnahme über die erste Nebenkostenabrechnung bis zur strukturierten Übergabe laufender Vorgänge.

Was Sie als Eigentümer von uns erwarten können

Verbindliche Erreichbarkeit

Sie sprechen mit dem Inhaber – telefonisch zu festen Sprechzeiten, per E-Mail oder WhatsApp jederzeit. Antworten kommen in der Regel innerhalb eines Werktages. Kein Sachbearbeiter, der Ihren Vorgang nicht kennt.

Dokumentation auf Knopfdruck

Belege, Verträge, Korrespondenz – alles wird strukturiert digital archiviert (DSGVO-konform). Sie können jederzeit anfragen, was wann mit Ihrer Immobilie passiert ist.

Transparente Vergütung

Unsere Vergütung wird zu Beginn klar vereinbart, in einem schriftlichen Verwaltungsvertrag. Keine versteckten Posten, keine Mehrkosten für Sonderaufwand im Kleingedruckten.

Frankfurt und Rhein-Main, vor Ort

Termine bei Ihrem Objekt sind Standard, nicht Ausnahme. Wir verwalten Immobilien in Frankfurt, Offenbach, Hanau, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt.

Wie eine Zusammenarbeit beginnt

Ein Wechsel der Mietverwaltung – oder die erstmalige Beauftragung – ist seltener kompliziert, als viele Eigentümer befürchten. Üblicherweise läuft es in drei Schritten:

Schritt 1: Unverbindliches Erstgespräch

In einem Telefonat oder Videocall klären wir den groben Rahmen: Wie viele Einheiten, welche Art Objekt, welche besonderen Anforderungen, welche Vorerfahrungen mit Verwaltern. Das Gespräch dauert etwa 30 Minuten und kostet Sie nichts.

Schritt 2: Konkretes Angebot

Auf Basis dieser Informationen erstellen wir Ihnen ein schriftliches Angebot mit allen Leistungen und der Vergütung. Sie bekommen damit eine klare Entscheidungsgrundlage, ohne unter Zeitdruck zu stehen.

Schritt 3: Übernahme und Start

Sobald Sie sich für eine Zusammenarbeit entschieden haben, organisieren wir die Übernahme der laufenden Vorgänge vom bisherigen Verwalter – oder starten bei einer Erstbeauftragung direkt mit der Bestandsaufnahme.

Häufige Fragen zur Mietverwaltung

Was kostet eine Mietverwaltung?

Die Vergütung hängt von Größe und Beschaffenheit der Immobilie ab. Üblicherweise rechnet die Branche pro Einheit pauschal pro Monat ab, mit Aufschlägen für Gewerbeflächen oder Sondersituationen. Konkrete Konditionen erstellen wir nach einem Erstgespräch in einem schriftlichen Angebot.

Welche Mindestlaufzeit hat ein Verwaltungsvertrag?

Vertragslaufzeiten sind individuell verhandelbar. Üblich sind feste Laufzeiten zwischen einem und drei Jahren mit gesetzlichen Kündigungsfristen. Auch flexible Modelle sind möglich. Wir besprechen das im Erstgespräch.

Wie wechsle ich den Mietverwalter?

Ihr bestehender Verwaltervertrag enthält eine Kündigungsfrist – üblicherweise drei oder sechs Monate zum Jahresende. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Kündigung und übernehmen die organisatorische Abwicklung mit Ihrem bisherigen Verwalter, sobald die Übernahme geklärt ist.

Wer haftet bei Schäden, die der Mieter verursacht?

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Mieter und der zuständigen Versicherung. Die Haftung im Schadensfall richtet sich nach Mietvertrag, Versicherungspolice und ggf. Gerichtsstandsvereinbarung. Wir koordinieren die Anspruchsverfolgung und halten Sie auf dem Laufenden.

Was unterscheidet Mietverwaltung von WEG-Verwaltung?

Mietverwaltung ist die Verwaltung des Eigentums eines Eigentümers. WEG-Verwaltung ist die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mehrerer Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft. Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einer WEG vermietet haben, ist häufig eine Sondereigentumsverwaltung sinnvoll.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Wir verwalten Immobilien in Frankfurt am Main, Offenbach, Hanau, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt sowie in Gemeinden im weiteren Umkreis dieser Städte. Für Termine kommen wir zu Ihrem Objekt.

Bereit für ein erstes Gespräch?

Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen, bevor wir ein Angebot machen. Ein unverbindliches Erstgespräch dauert etwa 30 Minuten und gibt Ihnen die Grundlage für eine fundierte Entscheidung.