Was kostet eine Mietverwaltung?
Die Vergütung hängt von Größe und Beschaffenheit der Immobilie ab. Üblicherweise rechnet die Branche pro Einheit pauschal pro Monat ab, mit Aufschlägen für Gewerbeflächen oder Sondersituationen. Konkrete Konditionen erstellen wir nach einem Erstgespräch in einem schriftlichen Angebot.
Welche Mindestlaufzeit hat ein Verwaltungsvertrag?
Vertragslaufzeiten sind individuell verhandelbar. Üblich sind feste Laufzeiten zwischen einem und drei Jahren mit gesetzlichen Kündigungsfristen. Auch flexible Modelle sind möglich. Wir besprechen das im Erstgespräch.
Wie wechsle ich den Mietverwalter?
Ihr bestehender Verwaltervertrag enthält eine Kündigungsfrist – üblicherweise drei oder sechs Monate zum Jahresende. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Kündigung und übernehmen die organisatorische Abwicklung mit Ihrem bisherigen Verwalter, sobald die Übernahme geklärt ist.
Wer haftet bei Schäden, die der Mieter verursacht?
Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Mieter und der zuständigen Versicherung. Die Haftung im Schadensfall richtet sich nach Mietvertrag, Versicherungspolice und ggf. Gerichtsstandsvereinbarung. Wir koordinieren die Anspruchsverfolgung und halten Sie auf dem Laufenden.
Was unterscheidet Mietverwaltung von WEG-Verwaltung?
Mietverwaltung ist die Verwaltung des Eigentums eines Eigentümers. WEG-Verwaltung ist die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mehrerer Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft. Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einer WEG vermietet haben, ist häufig eine Sondereigentumsverwaltung sinnvoll.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Wir verwalten Immobilien in Frankfurt am Main, Offenbach, Hanau, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt sowie in Gemeinden im weiteren Umkreis dieser Städte. Für Termine kommen wir zu Ihrem Objekt.