Vermarktung und Mietersuche
Belastbares Exposé mit aktuellen Energiekennwerten, Inserate auf den relevanten Portalen, Besichtigungsorganisation und Vorqualifikation der Anfragen – bevor wir Ihre Zeit mit Terminen belegen.
Wir vermieten Wohnungen, Häuser und Geschäftsimmobilien in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet. Vom ersten Aufmaß über die Mieterauswahl bis zur Schlüsselübergabe – strukturiert, rechtssicher und mit dem Blick eines Verwalters auf langfristige Mietverhältnisse.
Wenn Sie möchten, übernehmen wir anschließend die laufende Mietverwaltung – als nahtlosen Übergang aus der Vermietung heraus.
Belastbares Exposé mit aktuellen Energiekennwerten, Inserate auf den relevanten Portalen, Besichtigungsorganisation und Vorqualifikation der Anfragen – bevor wir Ihre Zeit mit Terminen belegen.
Mieterselbstauskunft, SCHUFA-Bonitätsabfrage und Einkommensnachweise nach DSGVO-konformen Standards. Sie entscheiden auf einer belastbaren Grundlage, wir bereiten sie auf.
Mietvertragsentwurf nach aktueller Rechtsprechung, Vertragsabschluss und protokollierte Wohnungsübergabe inklusive Zählerstände – der saubere Abschluss eines Vermietungsmandats.
Beide Bereiche begleiten wir, aber sie folgen unterschiedlichen rechtlichen Logiken. Vier Punkte, an denen sich Wohn- und Geschäftsraumvermietung in der Praxis unterscheiden.
Mieter genießen umfangreichen Kündigungsschutz, eingeschränkte Mieterhöhungsspielräume und besondere Schutzregeln bei Modernisierungen. Wir kennen die Grenzen – und wo sie liegen.
Bei Wohnraum prüfen wir mit Selbstauskunft und SCHUFA, bei Gewerbe ergänzend Handelsregister, Bilanzen und ggf. Bürgschaften. Die Tiefe richtet sich nach dem Mietausfallrisiko.
Deutlich freiere Vertragsgestaltung, kein Mieterschutz wie im Wohnraum, Indexmiete und Staffelmiete als Standard. Vertragsklauseln sind hier der entscheidende Hebel.
Wohnraum in Frankfurt-Toplagen vermarktet sich oft in zwei bis vier Wochen, Gewerbe je nach Größe und Lage in zwei bis sechs Monaten. Wir kalkulieren das in der Beauftragung ehrlich ein.
Vermietung kann ein einmaliges Mandat sein oder der erste Schritt einer dauerhaften Mietverwaltung. Beide Wege funktionieren – und sie unterscheiden sich nicht in der Sorgfalt der Vermarktung, sondern in dem, was danach passiert.
Sie beauftragen uns ausschließlich mit der Vermietung. Nach Vertragsabschluss und Übergabe ist unser Mandat erfüllt. Sie betreuen das Mietverhältnis selbst weiter oder geben es einer anderen Verwaltung. Bestellerprinzip: bei Wohnraum tragen Sie als Auftraggeber die Maklerprovision, Mieter zahlen nichts.
Wir vermieten Ihre Immobilie und übernehmen anschließend die laufende Mietverwaltung – Nebenkostenabrechnung, Schadensmanagement, Mieterkommunikation. Der Vorteil: keine Übergabe-Verluste zwischen zwei Dienstleistern, alle Unterlagen liegen schon bei uns. Den Bündel-Vorteil bilden wir im individuellen Angebot ab.
Bei Wohnraum gilt das Bestellerprinzip – wer uns beauftragt, zahlt. Bei Geschäftsimmobilien ist die Provision frei verhandelbar. Den konkreten Satz besprechen wir im Erstgespräch und halten ihn schriftlich fest, bevor wir mit der Vermarktung beginnen.
Wohnraum in Frankfurt-Toplagen vermarktet sich oft innerhalb von zwei bis vier Wochen, in Randlagen oder bei höherem Mietzins-Niveau eher vier bis acht Wochen. Geschäftsimmobilien brauchen je nach Größe und Lage zwei bis sechs Monate. Wir kalkulieren das in der Beauftragung ehrlich ein, statt Erwartungen zu erzeugen, die wir nicht halten können.
Grundbuchauszug, aktuellen Energieausweis (oder wir lassen einen erstellen), Wohnflächenberechnung, ggf. Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen, letzte Nebenkostenabrechnung und bei Gewerbeimmobilien zusätzlich technische Bestandspläne. Eine vollständige Liste schicken wir vor dem Erstgespräch zu.
Mit der Schlüsselübergabe und dem unterschriebenen Mietvertrag ist das Vermietungs-Mandat abgeschlossen. Wenn Sie möchten, übernehmen wir anschließend die laufende Mietverwaltung. Andernfalls bekommen Sie alle Unterlagen digital strukturiert übergeben – bereit für Ihre weitere Bewirtschaftung oder eine andere Verwaltung.
Die Makler- und Bauträgerverordnung legt unsere Berufspflichten fest – unter anderem Aufzeichnungspflichten über die vermittelten Verträge, eine Empfehlung zur Berufshaftpflicht und Nachweispflichten zur Weiterbildung. Wir erfüllen diese Pflichten und legen sie auf Wunsch offen.
Lassen Sie uns über Ihr Objekt sprechen. Im Erstgespräch klären wir, welche Vermarktungsstrategie passt, wie das Bestellerprinzip oder die Gewerberaum-Provision in Ihrem Fall greift und ob eine anschließende Verwaltung für Sie sinnvoll ist.