Vermietung von Wohn- und Geschäftsimmobilien

Wir vermieten Wohnungen, Häuser und Geschäftsimmobilien in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet. Vom ersten Aufmaß über die Mieterauswahl bis zur Schlüsselübergabe – strukturiert, rechtssicher und mit dem Blick eines Verwalters auf langfristige Mietverhältnisse.

Wenn Sie möchten, übernehmen wir anschließend die laufende Mietverwaltung – als nahtlosen Übergang aus der Vermietung heraus.

Schlüsselbund hängt im Schloss einer Wohnungstür

Was unsere Vermietungs-Tätigkeit umfasst

Vermarktung und Mietersuche

Belastbares Exposé mit aktuellen Energiekennwerten, Inserate auf den relevanten Portalen, Besichtigungsorganisation und Vorqualifikation der Anfragen – bevor wir Ihre Zeit mit Terminen belegen.

Auswahl und Bonitätsprüfung

Mieterselbstauskunft, SCHUFA-Bonitätsabfrage und Einkommensnachweise nach DSGVO-konformen Standards. Sie entscheiden auf einer belastbaren Grundlage, wir bereiten sie auf.

Vertrag und Übergabe

Mietvertragsentwurf nach aktueller Rechtsprechung, Vertragsabschluss und protokollierte Wohnungsübergabe inklusive Zählerstände – der saubere Abschluss eines Vermietungsmandats.

Wohn- und Geschäftsimmobilien – was sich unterscheidet

Beide Bereiche begleiten wir, aber sie folgen unterschiedlichen rechtlichen Logiken. Vier Punkte, an denen sich Wohn- und Geschäftsraumvermietung in der Praxis unterscheiden.

Wohnraummietrecht §§ 549 ff. BGB

Mieter genießen umfangreichen Kündigungsschutz, eingeschränkte Mieterhöhungsspielräume und besondere Schutzregeln bei Modernisierungen. Wir kennen die Grenzen – und wo sie liegen.

Bonität und Eignung

Bei Wohnraum prüfen wir mit Selbstauskunft und SCHUFA, bei Gewerbe ergänzend Handelsregister, Bilanzen und ggf. Bürgschaften. Die Tiefe richtet sich nach dem Mietausfallrisiko.

Gewerberaummietrecht §§ 535 ff. BGB

Deutlich freiere Vertragsgestaltung, kein Mieterschutz wie im Wohnraum, Indexmiete und Staffelmiete als Standard. Vertragsklauseln sind hier der entscheidende Hebel.

Vermarktungszeit

Wohnraum in Frankfurt-Toplagen vermarktet sich oft in zwei bis vier Wochen, Gewerbe je nach Größe und Lage in zwei bis sechs Monaten. Wir kalkulieren das in der Beauftragung ehrlich ein.

Mit oder ohne anschließende Verwaltung

Vermietung kann ein einmaliges Mandat sein oder der erste Schritt einer dauerhaften Mietverwaltung. Beide Wege funktionieren – und sie unterscheiden sich nicht in der Sorgfalt der Vermarktung, sondern in dem, was danach passiert.

Eigenständiges Vermietungsmandat

Sie beauftragen uns ausschließlich mit der Vermietung. Nach Vertragsabschluss und Übergabe ist unser Mandat erfüllt. Sie betreuen das Mietverhältnis selbst weiter oder geben es einer anderen Verwaltung. Bestellerprinzip: bei Wohnraum tragen Sie als Auftraggeber die Maklerprovision, Mieter zahlen nichts.

Vermietung anfragen →

Vermietung mit anschließender Verwaltung

Wir vermieten Ihre Immobilie und übernehmen anschließend die laufende Mietverwaltung – Nebenkostenabrechnung, Schadensmanagement, Mieterkommunikation. Der Vorteil: keine Übergabe-Verluste zwischen zwei Dienstleistern, alle Unterlagen liegen schon bei uns. Den Bündel-Vorteil bilden wir im individuellen Angebot ab.

Mietverwaltung im Detail →

Was bei jedem Vermietungs-Mandat zur Sprache kommt

Energieausweis nach § 80 GEG

Bei der Neuvermietung einer Immobilie ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Bereits in der Anzeige müssen wesentliche Energiekennwerte genannt werden. Wenn für Ihre Immobilie noch kein gültiger Ausweis vorliegt, organisieren wir die Erstellung über einen qualifizierten Aussteller. Bei vermieteten Immobilien reicht in der Regel ein Verbrauchsausweis.

Bestellerprinzip bei Wohnraum

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a WoVermRG. Die Maklerprovision trägt die Auftraggeber-Seite. Wer uns beauftragt, zahlt – Mietinteressenten zahlen nichts. Bei Geschäftsimmobilien gilt das Bestellerprinzip nicht; die Provision ist dort frei verhandelbar.

Widerrufsrecht bei Verbraucher-Verträgen

Wenn Sie als Verbraucher einen Maklervertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich per Telefon, E-Mail oder Online-Kommunikation abschließen, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Die ausführliche Belehrung erhalten Sie zusammen mit dem Maklervertrag.

Häufige Fragen zur Vermietung

Was kostet die Maklerprovision bei Vermietung?

Bei Wohnraum gilt das Bestellerprinzip – wer uns beauftragt, zahlt. Bei Geschäftsimmobilien ist die Provision frei verhandelbar. Den konkreten Satz besprechen wir im Erstgespräch und halten ihn schriftlich fest, bevor wir mit der Vermarktung beginnen.

Wie lange dauert eine Vermarktung?

Wohnraum in Frankfurt-Toplagen vermarktet sich oft innerhalb von zwei bis vier Wochen, in Randlagen oder bei höherem Mietzins-Niveau eher vier bis acht Wochen. Geschäftsimmobilien brauchen je nach Größe und Lage zwei bis sechs Monate. Wir kalkulieren das in der Beauftragung ehrlich ein, statt Erwartungen zu erzeugen, die wir nicht halten können.

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Grundbuchauszug, aktuellen Energieausweis (oder wir lassen einen erstellen), Wohnflächenberechnung, ggf. Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen, letzte Nebenkostenabrechnung und bei Gewerbeimmobilien zusätzlich technische Bestandspläne. Eine vollständige Liste schicken wir vor dem Erstgespräch zu.

Was passiert nach erfolgreicher Vermietung?

Mit der Schlüsselübergabe und dem unterschriebenen Mietvertrag ist das Vermietungs-Mandat abgeschlossen. Wenn Sie möchten, übernehmen wir anschließend die laufende Mietverwaltung. Andernfalls bekommen Sie alle Unterlagen digital strukturiert übergeben – bereit für Ihre weitere Bewirtschaftung oder eine andere Verwaltung.

Was sagt die MaBV?

Die Makler- und Bauträgerverordnung legt unsere Berufspflichten fest – unter anderem Aufzeichnungspflichten über die vermittelten Verträge, eine Empfehlung zur Berufshaftpflicht und Nachweispflichten zur Weiterbildung. Wir erfüllen diese Pflichten und legen sie auf Wunsch offen.

Wohnung oder Geschäftsfläche zu vermieten?

Lassen Sie uns über Ihr Objekt sprechen. Im Erstgespräch klären wir, welche Vermarktungsstrategie passt, wie das Bestellerprinzip oder die Gewerberaum-Provision in Ihrem Fall greift und ob eine anschließende Verwaltung für Sie sinnvoll ist.