WEG-Verwaltung Frankfurt – zertifiziert nach §26a WEG

Eine moderne Eigentümergemeinschaft braucht eine Verwaltung, die rechtssicher, transparent und ansprechbar arbeitet. Wir sind nach §26a WEG bei der IHK Frankfurt zertifiziert und übernehmen die kaufmännische, technische und rechtliche Verwaltung Ihrer WEG – persönlich, digital organisiert und mit der Sorgfalt, die Eigentümergemeinschaften verdient haben.

Treppenhaus einer Wohnanlage in Frankfurt

Was eine WEG-Verwaltung umfasst

Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine gesetzlich geregelte Aufgabe mit konkreten Pflichten gegenüber den Eigentümern, der Gemeinschaft und Dritten. Wir decken den vollen Umfang nach WEG ab:

Kaufmännische Verwaltung

Aufstellen des jährlichen Wirtschaftsplans, Erstellen der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnungen pro Eigentümer, Verwaltung der Instandhaltungsrücklage, Buchhaltung über getrennte Treuhandkonten, regelmäßige Überprüfung der Liquidität und Verwaltung der Hausgelder.

Technische Verwaltung

Organisation der Instandhaltung und Verkehrssicherung am Gemeinschaftseigentum, Koordination von Reparaturen und Sanierungen, Auswahl und Beauftragung von Handwerkern, Prüfung von Angeboten und Rechnungen, Einholen von Vergleichsangeboten bei größeren Maßnahmen, Überwachung von Wartungsverträgen.

Rechtliche Vertretung der Gemeinschaft

Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung mit Einladung, Tagesordnung, Beschlussfassung und Protokollführung. Umsetzung der gefassten Beschlüsse, Verfolgung von Hausgeldrückständen, Vertretung der Gemeinschaft gegenüber Dritten.

Dokumentation und Transparenz

Vollständige Beschluss-Sammlung gemäß § 24 Abs. 7 WEG, strukturierte digitale Archivierung aller Belege und Verträge, schnelle Auskunftsbereitschaft bei Eigentümeranfragen. Bei uns sind keine Akten verschollen – alles ist digital abgelegt und mit klaren Suchstrukturen versehen.

Was uns als WEG-Verwalter ausmacht

Zertifiziert nach §26a WEG

Die Zertifizierung bei der IHK Frankfurt weist nach, dass wir die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Grundlagen der WEG-Verwaltung beherrschen. Wir verpflichten uns zu 20 Stunden Weiterbildung alle drei Jahre.

Inhabergeführt und persönlich

Eigentümerversammlungen, Beschlussumsetzungen, kritische Eigentümeranfragen – bei uns sprechen Sie immer mit dem Inhaber, nicht mit einem Sachbearbeiter, der nächstes Jahr bei einem anderen Verwalter arbeitet.

Compliance ist Handwerk

Aus unserem Hintergrund in IT-Sicherheit und Compliance bringen wir Strukturen mit, die in der Verwaltung manchmal fehlen: ordentliche Belegführung, prüfsichere Buchhaltung, lückenlose Dokumentation, DSGVO-konforme Datenverarbeitung.

Frankfurt und Rhein-Main, vor Ort

Termine vor Ort – bei der Eigentümerversammlung, zur Objektbegehung oder beim Handwerkertermin – gehören zu jedem Mandat. Tätigkeitsgebiet: Frankfurt, Offenbach, Hanau, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt.

Ihr Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter

Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Gemeinschaft von einem zertifizierten Verwalter betreut wird (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Dieser Anspruch ist Teil der WEG-Reform 2020.

Was die Zertifizierung konkret bedeutet

Der Verwalter hat eine standardisierte Prüfung bei einer IHK abgelegt. Geprüft werden Kenntnisse im Wohnungseigentumsrecht, in der kaufmännischen Verwaltung und in der technischen Verwaltung. Es besteht eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren.

Was das für Ihre WEG bedeutet

Übergangsfristen für nicht-zertifizierte Verwalter laufen ab. Eigentümergemeinschaften können die Bestellung eines nicht-zertifizierten Verwalters per Mehrheitsbeschluss ablehnen. Wir erfüllen diese Anforderung und können das nachweisen.

So beginnt eine Zusammenarbeit

Eine neue WEG-Verwaltung zu beauftragen – ob bei Neugründung der Gemeinschaft oder beim Wechsel vom bisherigen Verwalter – ist mit weniger Aufwand verbunden, als oft befürchtet wird. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

Schritt 1: Unverbindliches Erstgespräch

In einem Telefonat oder bei einem Termin vor Ort lernen wir die Grundzüge Ihrer Eigentümergemeinschaft kennen: Anzahl der Einheiten, Alter und Beschaffenheit der Immobilie, aktuelle Themen, etwaige Konflikte oder Sanierungsbedarf. Das Gespräch dauert etwa 30 Minuten und ist für Sie kostenlos.

Schritt 2: Konkretes Angebot und Vorbereitung

Auf Basis dieses Gesprächs erstellen wir Ihnen ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung und Verwaltervergütung. Bei einem Wechsel vom bisherigen Verwalter unterstützen wir Sie auch bei der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung – einschließlich juristisch sauberer Formulierung des Bestellungsbeschlusses.

Schritt 3: Bestellung und Übernahme

Nach erfolgreicher Bestellung durch die Eigentümerversammlung übernehmen wir die Verwaltungsunterlagen vom Vorgänger, prüfen den Zustand der Konten und Rücklagen, sichten Verträge und Beschlüsse, und kontaktieren die Eigentümer mit einer Übergabe-Kommunikation.

Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung

Was kostet eine WEG-Verwaltung?

Die Verwaltervergütung wird üblicherweise pro Wohnungseinheit pauschal pro Monat abgerechnet. Die genaue Höhe hängt von der Größe der Gemeinschaft, dem Pflegezustand der Immobilie und besonderen Anforderungen ab. Konkrete Konditionen erstellen wir nach einem Erstgespräch in einem schriftlichen Angebot.

Wie wechselt eine Eigentümergemeinschaft den Verwalter?

Der Wechsel erfolgt durch Beschluss der Eigentümerversammlung. Bestehende Verwalterverträge enthalten eine Laufzeit (üblicherweise drei bis fünf Jahre) und meist eine ordentliche Kündigungsfrist. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Beschlussfassung, der korrekten Formulierung der Bestellung und der geordneten Übernahme der Unterlagen.

Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung?

Die WEG-Verwaltung verwaltet das Gemeinschaftseigentum für alle Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft. Die Sondereigentumsverwaltung verwaltet eine einzelne Eigentumswohnung im Auftrag des Wohnungseigentümers – etwa wenn dieser die Wohnung vermietet hat. Beide Verwaltungsarten ergänzen sich.

Wie oft findet eine Eigentümerversammlung statt?

Mindestens einmal jährlich, in der Regel im ersten oder zweiten Quartal des Folgejahres zur Genehmigung der Jahresabrechnung. Außerordentliche Versammlungen finden bei wichtigen Anlässen statt – z.B. bei größeren Sanierungsbeschlüssen oder akuten Streitfragen. Wir bereiten alle Versammlungen mit Tagesordnung und Beschlussvorlagen vor.

Was passiert bei einem Wechsel mit den Verwaltungsunterlagen?

Der bisherige Verwalter ist verpflichtet, alle Unterlagen herauszugeben – einschließlich Kontostände, Beschluss-Sammlung, Verträge, Korrespondenz und laufende Vorgänge. Wir sichten diese Unterlagen, klären offene Posten und stellen die geordnete Übergabe sicher.

Wer haftet bei Schäden am Gemeinschaftseigentum?

Schäden am Gemeinschaftseigentum werden grundsätzlich aus der Instandhaltungsrücklage oder einem entsprechenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft beglichen. Bei Versicherungsfällen vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Gebäudeversicherung.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Wir verwalten Eigentümergemeinschaften in Frankfurt am Main, Offenbach, Hanau, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt sowie in Gemeinden im weiteren Umkreis dieser Städte. Für Eigentümerversammlungen kommen wir vor Ort.

Bereit, Ihre WEG-Verwaltung neu aufzustellen?

Egal, ob Sie eine bestehende WEG-Verwaltung wechseln möchten oder erstmals einen Verwalter bestellen – wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen, bevor wir ein Angebot machen. Ein unverbindliches Erstgespräch dauert etwa 30 Minuten.