WEG-Verwaltung, zertifiziert nach §26a WEG.
Wir führen Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft ordentlich, transparent und mit ruhiger Hand. Als zertifizierter Verwalter nach §26a WEG.
Eine Gemeinschaft, die funktioniert.
Eine WEG lebt von klaren Beschlüssen, sauberer Buchführung und einer Verwaltung, die moderiert statt verwaltet. Wir bereiten Versammlungen sorgfältig vor, setzen Beschlüsse konsequent um und halten die Gemeinschaft handlungsfähig.
Seit der WEG-Reform ist der zertifizierte Verwalter nach §26a WEG der Maßstab. Diese Qualifikation bringen wir mit, geprüft vor der IHK Frankfurt.
Was die WEG-Verwaltung umfasst.
Eigentümerversammlung
Vorbereitung, Einladung, Durchführung und Protokoll, rechtssicher und gut moderiert.
Beschlussumsetzung
Konsequente Umsetzung gefasster Beschlüsse und Pflege der Beschluss-Sammlung.
Wirtschaftsplan & Abrechnung
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Verwaltung der Instandhaltungsrücklage.
Instandhaltung
Planung und Steuerung von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Rechtssicherheit
Verwaltung im Rahmen des WEG, Begleitung bei rechtlichen Fragen der Gemeinschaft.
Transparenz
Nachvollziehbare Unterlagen und ein fester Ansprechpartner für Beirat und Eigentümer.
Vom Wechsel zur funktionierenden Gemeinschaft.
Erstgespräch
Wir lernen Ihre Gemeinschaft kennen und klären den Bedarf.
Übernahme
Geordnete Übernahme von Unterlagen, Konten und Beschluss-Sammlung.
Laufende Verwaltung
Versammlungen, Beschlüsse, Abrechnung und Instandhaltung im Jahreslauf.
Jahresabschluss
Jahresabrechnung, Entlastung und Planung des Folgejahres.
Verschaffen Sie sich in einer Minute eine unverbindliche Orientierung, was die Verwaltung Ihres Objekts kostet.
Fragen zur WEG-Verwaltung.
Was bedeutet zertifiziert nach §26a WEG?
Seit der WEG-Reform können Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen, der eine Prüfung vor der IHK abgelegt hat. Diese Qualifikation besitzen wir. Mehr dazu auf unserer Seite zur Zertifizierung.
Wie läuft eine Eigentümerversammlung bei Ihnen ab?
Wir bereiten Tagesordnung und Beschlussvorlagen sorgfältig vor, moderieren sachlich und sorgen für ein rechtssicheres Protokoll mit klarer Beschluss-Sammlung.
Wie wird die Instandhaltungsrücklage verwaltet?
Getrennt vom übrigen Vermögen, nachvollziehbar dokumentiert und im Rahmen der Beschlüsse der Gemeinschaft eingesetzt.
Können wir die Verwaltung wechseln?
Ja. Wir begleiten den Wechsel, fordern alle Unterlagen an und sorgen für eine lückenlose Übergabe.
Eine Gemeinschaft in guten Händen.
Lernen wir uns kennen. Im Erstgespräch klären wir, wie wir Ihre WEG entlasten.