Zertifiziert nach §26a WEG.
Seit der WEG-Reform können Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen. Wir bringen diese Qualifikation mit, geprüft vor der IHK Frankfurt.
Was die Zertifizierung bedeutet.
Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes wurde der zertifizierte Verwalter nach §26a WEG eingeführt. Wer diese Bezeichnung führt, hat eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt und nachgewiesen, dass er über das nötige rechtliche, kaufmännische und technische Wissen verfügt.
Für Eigentümergemeinschaften ist das ein klarer Qualitätsmaßstab: Sie haben einen Anspruch darauf, von einer qualifizierten Person verwaltet zu werden. Wir erfüllen ihn.
Geprüft und belegt.
Dirk große Osterhues hat die Prüfung zum zertifizierten Verwalter am 28.10.2024 vor der IHK Frankfurt am Main erfolgreich abgelegt.
Diese Qualifikation ist kein einmaliges Zertifikat zum Vorzeigen, sondern unser Anspruch an die tägliche Arbeit: rechtssicher, sorgfältig und auf der Höhe der aktuellen Anforderungen.
IHK-Zertifikat nach §26a WEG, Frankfurt am Main, 28.10.2024.
Was Ihnen die Zertifizierung sichert.
Rechtssicherheit
Verwaltung auf dem aktuellen Stand des Wohnungseigentumsrechts.
Geprüftes Fachwissen
Nachgewiesene Kompetenz in Recht, Kaufmännischem und Technik.
Verlässliche Beschlüsse
Beschlüsse, die halten, und Versammlungen, die rechtssicher ablaufen.
Vertrauen
Ein objektiver Nachweis, dass Ihre Gemeinschaft in guten Händen ist.
Fragen zur Zertifizierung.
Muss jeder Verwalter zertifiziert sein?
Nein, nicht jeder. Aber Eigentümergemeinschaften haben einen Anspruch darauf, dass ihre Gemeinschaft durch einen zertifizierten Verwalter betreut wird. Wer einen nicht-zertifizierten Verwalter beauftragt, tut das auf eigenes Risiko und muss das aktiv beschließen.
Wo wird die Prüfung abgelegt?
Vor einer Industrie- und Handelskammer. In Frankfurt am Main ist die IHK Frankfurt zuständig. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil und wird nach der Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) abgehalten.
Ist eine Zertifizierung lebenslang gültig?
Im rechtlichen Sinne ja, aber sie ist mit der Pflicht zur fortlaufenden Weiterbildung verbunden. Wer 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren nicht nachweist, kann seinen Status als zertifizierter Verwalter faktisch nicht mehr glaubwürdig vertreten.
Was bedeutet die Übergangsregelung für meine bestehende Verwaltung?
War Ihr aktueller Verwalter zum 1. Dezember 2023 bereits seit drei Jahren oder länger Verwalter Ihrer Gemeinschaft, ist er für diese Gemeinschaft einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt, jedoch nicht für neue Mandate.
Wie erkenne ich, ob ein Verwalter wirklich zertifiziert ist?
Eine zertifizierte Hausverwaltung sollte das Zertifikat auf Anfrage vorlegen können, ausgestellt durch die zuständige IHK. Die Bezeichnung „zertifizierter Verwalter" ist gesetzlich definiert und darf nur von Personen verwendet werden, die die IHK-Prüfung bestanden haben.
Eine Gemeinschaft in geprüften Händen.
Sprechen wir über Ihre WEG. Im Erstgespräch klären wir, wie wir Sie entlasten.