Zertifizierte Immobilienverwaltung – was es bedeutet, was es leistet

Seit der WEG-Reform 2020 ist die zertifizierte Immobilienverwaltung gesetzlich geregelt. Wohnungseigentümer haben einen konkreten Anspruch darauf, dass ihre Gemeinschaft von einem zertifizierten Verwalter betreut wird. Auf dieser Seite erklären wir, was das genau bedeutet, welche Prüfungen dahinter stehen und welche Pflichten zur Weiterbildung damit verbunden sind.

Zertifizierungsurkunde IHK Frankfurt – § 26a WEG

Der gesetzliche Hintergrund

Die WEG-Reform 2020 hat das Wohnungseigentumsrecht in Deutschland grundlegend modernisiert. Neben Änderungen bei Beschlussfassungen, Verwaltervollmachten und der Stellung der GdWE ist eine der wichtigsten Neuerungen der Anspruch der Eigentümer auf einen zertifizierten Verwalter.

Dieser Anspruch ist in § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG verankert. Konkret bedeutet er:

  • Wohnungseigentümer können verlangen, dass ihre Gemeinschaft durch einen zertifizierten Verwalter betreut wird
  • Der Anspruch besteht seit dem 1. Dezember 2023, mit Übergangsregelungen für laufende Verwalterverträge
  • Die Anforderungen an die Zertifizierung sind in § 26a WEG und der zugehörigen Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) geregelt

Was die Zertifizierung umfasst

Rechtliche Grundlagen

Wohnungseigentumsrecht (WEG), Mietrecht (BGB), Bauordnungsrecht, Steuerrecht der WEG, Beschluss- und Versammlungsrecht, Vertragsrecht, einschlägige Verordnungen wie die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) und Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Kaufmännische Grundlagen

Buchhaltung der WEG, Wirtschaftsplanung, Jahresabrechnung, Verwaltung der Instandhaltungsrücklage, Treuhandkontenführung, Belegprüfung, Forderungsmanagement bei Hausgeldrückständen.

Technische Grundlagen

Bautechnik, Bauphysik, Gebäudetechnik (Heizung, Wasser, Strom), Verkehrssicherungspflicht, Instandhaltungs- und Sanierungsplanung, energetische Modernisierung, technisches Vertrags- und Vergabewesen.

Pflicht zur Weiterbildung

Eine einmalige Zertifizierung reicht nicht aus. Wer als zertifizierter Verwalter tätig sein möchte, muss sich kontinuierlich weiterbilden. Die gesetzliche Vorgabe lautet: 20 Stunden Weiterbildung in einem Zeitraum von drei Jahren.

Diese Weiterbildung muss nachweisbar dokumentiert werden und kann auf Anfrage gegenüber Eigentümern offengelegt werden. Inhaltlich muss sie sich auf die drei oben genannten Kompetenzbereiche beziehen – also auf rechtliche Aktualität (Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung), kaufmännische Themen (z. B. neue Steuerregelungen für WEGs) oder technische Fragen (etwa neue Vorgaben zur energetischen Sanierung).

Die Pflicht zur Weiterbildung ist ein wichtiger Mechanismus: Sie sorgt dafür, dass eine Zertifizierung kein lebenslanges Etikett ist, sondern eine fortlaufende Verpflichtung zur Aktualität.

Anspruch der Eigentümer im Detail

Der gesetzliche Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter wirkt nicht automatisch, sondern muss von der Eigentümergemeinschaft aktiv geltend gemacht werden. Konkret:

Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung

Die Gemeinschaft kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss festlegen, dass künftig nur noch zertifizierte Verwalter bestellt werden. Dieser Beschluss bindet die Gemeinschaft für künftige Verwalterbestellungen.

Übergangsregelungen für bestehende Verträge

Verwalter, die zum Stichtag 1. Dezember 2023 bereits seit mindestens drei Jahren als Verwalter derselben Gemeinschaft tätig waren, sind den zertifizierten Verwaltern für diese Gemeinschaft gleichgestellt. Diese Gleichstellung gilt jedoch nur für die jeweilige Gemeinschaft – bei Neuverwaltungen ist die Zertifizierung erforderlich.

Praktische Bedeutung

Bei einem Verwalterwechsel oder einer Neugründung einer Eigentümergemeinschaft ist der zertifizierte Verwalter heute der Standard. Eigentümer, die sich für einen nicht-zertifizierten Verwalter entscheiden, müssen das aktiv beschließen – und sollten sich der Konsequenzen bewusst sein.

digo.immo als zertifizierter Verwalter

IHK-Zertifizierung nach §26a WEG

Wir sind nach § 26a WEG durch die Industrie- und Handelskammer Frankfurt zertifiziert. Die Pflicht zur fortlaufenden Weiterbildung – 20 Stunden in drei Jahren – nehmen wir ernst und planen diese als festen Bestandteil unserer Arbeit.

Compliance aus dem Berufsalltag

Über die rechtlichen Mindestanforderungen hinaus bringen wir Strukturen aus unserem beruflichen Hintergrund in IT-Sicherheit und Compliance mit: ordentliche Belegführung, prüfsichere Buchhaltung, lückenlose Dokumentation, DSGVO-konforme Datenverarbeitung.

Häufige Fragen zur zertifizierten Verwaltung

Muss jeder Verwalter zertifiziert sein?

Nein, nicht jeder. Aber Eigentümergemeinschaften haben einen Anspruch darauf, dass ihre Gemeinschaft durch einen zertifizierten Verwalter betreut wird. Wer einen nicht-zertifizierten Verwalter beauftragt, tut das auf eigenes Risiko – und muss das aktiv beschließen.

Wo wird die Prüfung abgelegt?

Vor einer Industrie- und Handelskammer. In Frankfurt am Main ist die IHK Frankfurt zuständig. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil und wird nach den Vorgaben der Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) abgehalten.

Ist eine Zertifizierung lebenslang gültig?

Im rechtlichen Sinne ja – aber sie ist mit der Pflicht zur fortlaufenden Weiterbildung verbunden. Wer 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren nicht nachweist, kann seinen Status als zertifizierter Verwalter faktisch nicht mehr glaubwürdig vertreten.

Was bedeutet die Übergangsregelung für meine bestehende Verwaltung?

Wenn Ihr aktueller Verwalter zum 1. Dezember 2023 bereits seit drei Jahren oder länger Verwalter Ihrer Gemeinschaft war, ist er für diese Gemeinschaft einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Diese Gleichstellung gilt aber nur für Ihre bestehende Gemeinschaft – nicht für neue Mandate.

Wie erkenne ich, ob ein Verwalter wirklich zertifiziert ist?

Eine zertifizierte Hausverwaltung sollte das Zertifikat auf Anfrage vorlegen können – ausgestellt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Die Bezeichnung „zertifizierter Verwalter" ist gesetzlich definiert und darf nur von Personen verwendet werden, die die IHK-Prüfung bestanden haben.

Sie suchen einen zertifizierten Verwalter?

Wir sind nach § 26a WEG zertifiziert und übernehmen die WEG-Verwaltung im Rhein-Main-Gebiet. Ein unverbindliches Erstgespräch dauert etwa 30 Minuten.