Der digitale Stromzähler, im Gesetz moderne Messeinrichtung (§ 2 Satz 1 Nr. 15 MsbG), misst elektronisch und zeigt den Verbrauch auf einem Display; von selbst sendet er nichts, weshalb er in der Regel weiter abgelesen werden muss. Erst ein Smart-Meter-Gateway macht daraus ein intelligentes Messsystem (§ 2 Satz 1 Nr. 7 MsbG), das die Werte gesichert übermittelt. Der Rollout für Gas folgt dem Strom zeitlich nach.
Dieser Beitrag erklärt verständlich, welche Geräte es gibt, was sie anzeigen, ob Sie noch ablesen müssen und wie es um den Datenschutz steht, für Strom und Gas.
Moderne Messeinrichtung: der digitale Zähler
Die moderne Messeinrichtung (mME) ist ein rein digitaler Stromzähler. Sie misst den Verbrauch elektronisch und zeigt ihn auf einem Display an. Neben dem aktuellen Zählerstand lassen sich meist historische Werte abrufen - etwa Verbrauch der letzten Tage, Wochen und Monate, oft bis zu zwei Jahre zurück. Diese erweiterten Anzeigen sind in der Regel über eine PIN geschützt. Eine Kommunikationsanbindung nach außen hat die mME jedoch nicht; sie sendet keine Daten von selbst.
Intelligentes Messsystem: mME plus Gateway
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) - der eigentliche Smart Meter - besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem zusätzlichen Smart-Meter-Gateway. Das Gateway ist das Kommunikationsmodul: Es übermittelt die Messwerte verschlüsselt an die berechtigten Stellen (etwa Messstellenbetreiber und Energielieferant) und kann weitere Aufgaben übernehmen, zum Beispiel das Einbinden steuerbarer Verbrauchseinrichtungen.
Ob Sie eine mME oder ein iMSys erhalten, hängt vor allem vom Verbrauch ab. Pflicht wird das iMSys unter anderem ab einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh (§ 29 MsbG). Die Details dazu - und wer in der Eigentümergemeinschaft entscheidet - lesen Sie im Beitrag zu Smart Metern in der WEG.
Digitale Gaszähler
Die Digitalisierung betrifft nicht nur Strom. Auch Gaszähler werden zunehmend digital. Ein digitaler Gaszähler kann über ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden - häufig über dasselbe Gateway, das auch den Stromzähler bedient. So lassen sich Strom- und Gasverbrauch gemeinsam übermitteln. Der Rollout für Gas läuft allerdings zeitlich nach dem Strom; in vielen Haushalten bleibt der Gaszähler vorerst ein klassisches Gerät.
Müssen Sie noch ablesen?
Das hängt vom Gerät ab:
- Intelligentes Messsystem: Die manuelle Ablesung entfällt, weil die Werte automatisch übermittelt werden.
- Moderne Messeinrichtung ohne Gateway: Hier kann weiterhin eine Selbstablesung oder eine turnusmäßige Ablesung durch den Messstellenbetreiber erforderlich sein, weil das Gerät die Daten nicht selbst versendet.
Datenschutz und Sicherheit
Beim intelligenten Messsystem ist das Smart-Meter-Gateway die sicherheitskritische Komponente. Es ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und nach strengen Schutzprofilen aufgebaut. Die Kommunikation erfolgt verschlüsselt und sternförmig, und es gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit: Übertragen werden nur die Daten, die für den jeweiligen Zweck - etwa die Abrechnung - tatsächlich benötigt werden.
Was bedeutet das für Eigentümer und WEG?
Für die meisten Haushalte ändert sich im Alltag wenig: Der Zähler wird getauscht, die Ablesung wird komfortabler, und die Verbrauchsanzeige wird transparenter. Spannender wird es, sobald Wärmepumpe, Wallbox oder Photovoltaik ins Spiel kommen - dann ist ein intelligentes Messsystem meist Voraussetzung. Diese Zusammenhänge vertieft der Beitrag zu Wallbox, Lastmanagement und PV in der WEG.
Quellen
Fachlich verantwortet von der digo.immo Verwaltung & Invest - zertifizierter Wohnimmobilienverwalter nach § 26a WEG (IHK Frankfurt), Erlaubnis nach § 34c GewO. Zur Zertifizierung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Er wurde KI-unterstützt erstellt; die Rechtsaussagen sind an den amtlichen Gesetzestexten geprüft. Rechtsstand: 28.08.2026; Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Im Zweifel holen Sie bitte fachkundigen Rat ein.
